Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand
1.1 23+EINS verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Beratungsleistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Beratungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt maximal 60 Minuten.
2.2 Art & Umfang jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
2.3 Die Aufnahme des Trainings ist nur nach einem obligatorischen 23+EINS Eingangs-Check möglich. Gegebenenfalls kann 23+EINS den Kunden dazu verpflichten eine vom behandelnden Arzt
ausgestellte Unbedenklichkeitserklärung über die Aufnahme des geplanten Trainings vorzulegen.

3. Sonstige Leistungen
3.1 23+EINS steht ihren dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von 23+EINS.

4. Haftung
4.1 23+EINS schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 23+EINS haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von 23+EINS vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. 23+EINS übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten
hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von 23+EINS um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der gebuchten Trainingseinheiten erfolgt im Voraus.
5.2 Der Kunde erhält von 23+EINS eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge umgehend zu zahlen ist.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. 23+EINS behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte
des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung,
Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft 23+EINS im Auftrag des Klienten Produkte (Supplemente, Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von 23+EINS.

7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird diese gegebenenfalls nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch 23+EINS können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Datenschutz
9.1 Es gelten die Datenschutzbestimmungen von 23+EINS gemäß DSGVO. Diese sind online unter https://23pluseins.de/datenschutz einzusehen.
9.2 Personenbezogen Daten der Kunden werden von 23+EINS vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.3 Personen, die durch mangelnde Zahlungsmoral oder anderes unseriöses Verhalten auffallen, werden als Kunden ausgeschlossen und fallen damit nicht mehr unter den Kunden-Datenschutz. Diese Personen müssen eine angemessene Weiterleitung ihrer Daten z.B. an einen Anwalt, die Schufa o.ä. akzeptieren.

10. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von 23+EINS Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 23+EINS hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel und -kanäle, wie Telefon, E-Mail, WhatsAppo der SMS.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Mönchengladbach vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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